Rechtsanwaltskanzlei im Zentrum von Köln – Rodenkirchen

In der heutigen Zeit braucht man öfter anwaltlichen Rat: Sei es, um einen privaten oder gewerblichen Mietvertrag aufzusetzen bzw. zu prüfen oder wenn man als Vermieter eine Kündigung durchsetzen möchte. Manchmal gibt es Streit um Mängel an Gebäuden oder die Nebenkostenabrechnung des Vermieters bzw. Hausverwalters weist Fehler auf.

Die Rechtslage im Bereich Miet- und Immobilienrecht ist oft nicht eindeutig und schnell befindet man sich in einem Rechtsstreit.

Im Zentrum von Köln-Rodenkirchen gibt es mit der Rechtsanwaltskanzlei Christoph Weber den kompetenten Ansprechpartner, der in allen Fragen rund um Mietrecht, Eigentumsrecht und Immobilienrecht schnell und kompetent weiter helfen kann.

Durch jahrelange Erfahrungen in der Beratung und Vertretung vor Gericht für einen großen Immobilienverwalter kenne ich die Fallstricke im Miet- und Eigentumsrecht besonders gut. Aber auch im allgemeinen Zivilrecht, dem Verkehrsrecht und dem Arbeitsrecht vertrete ich meine Mandanten vor Gericht oder berate sie im Vorfeld.

Mietrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht

Fast jeder Bürger hat ein Auto und ist entweder Mieter oder Vermieter. Schnell ist man in diesen Bereichen in ein Verfahren verwickelt und braucht anwaltliche Unterstützung.

Ich setze mich für Ihr Recht ein, egal ob es das Mietrecht, das allgemeine Zivilrecht, das Verkehrsrecht oder das Arbeitsrecht betrifft. Aufgrund meiner örtlichen Nähe kann ich schnell reagieren und meinen Mandanten in Köln die nötige anwaltliche Unterstützung geben.

Beispiele meiner Leistungen im Bereich Verkehrsrecht:

  • Regulierung von Verkehrsunfällen in Deutschland
  • Regulierung von Verkehrsunfällen in Europa
  • Anwaltliche Terminvertretungen für verkehrsrechtliche Unfallregulierungen
  • Verkehrsrechtliche Bußgeldverfahren in Deutschland
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
  • Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315b StGB
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315c StGB
  • Vollrausch, § 316 StGB
  • Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung, § 323 StGB ff
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis § 21 StVG
  • Fahrverbote

Ihr Christoph Weber

“Wir arbeiten seit über 5 Jahren mit Rechtsanwalt Weber zusammen. In vielen Fällen hat er uns kompetent beraten und vertreten.”
Jörg Schmidthaber - IMS Hausverwaltung

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